AGBs

 

Allgemeines, Geltungsbereich

Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Internetseite www.scheidungsparty.team sowie die darüber mögliche Buchung von sowie die Teilnahme an Scheidungspartys der jeweiligen Standorte Berlin, Stuttgart, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Nürnberg durch Nachfrager (nachstehend „Nachfrager“ genannt) durch die Rodrigues, Events (nachstehend „Scheidungsparty Team“ genannt) geregelt.

Vertragsgegenstand

Scheidungsparty Team ermöglicht Nachfragern gegen Entgelt die Teilnahme an Scheidungspartys durch verschiedene Lokalitäten in Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Nürnberg an.

Der Umfang der Leistung umfasst dabei die folgenden Merkmale:

Teilnahme an einer geführten Bartour durch bis zu vier Lokalitäten in den jeweiligen Städten

Bereitstellung eines Begrüßungsgetränks am Treffpunkt (solange der Vorrat reicht),

Bereitstellung von kleinen Getränken (bis zu 4 cl) auf den Wegen von einer Lokalität zur nächsten (solange der Vorrat reicht),

Gewährung von freiem Eintritt in die teilnehmenden Lokalitäten,

Bereitstellung von je einem kleinen Getränk (bis zu 4 cl) pro Teilnehmer in jeder der teilnehmenden Lokalitäten (solange der Vorrat reicht).

Die Entscheidung über Art und Zusammensetzung der angebotenen kleinen Getränke obliegen ausschließlich sowohl Scheidungsparty Team als auch den teilnehmenden Lokalitäten. Die mengenmäßige Bereitstellung der angebotenen kleinen Getränke wird von Scheidungsparty Team nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der vorhandenen Erfahrungswerte kalkuliert. Im Einzelfall kann jedoch eine unerwartet hohe Anzahl von Nachfragern dazu führen, dass der Vorrat kleiner Getränke aufgebraucht ist, bevor alle Teilnehmer diese erhalten haben. Ein Anspruch des Nachfragers auf die Bereitstellung weiterer kleiner Getränke besteht in diesem Fall nicht.

Es gilt das Hausrecht der teilnehmende Lokalitäten. Diese können frei darüber entscheiden, ob sie einzelnen Nachfragern Zutritt gewähren oder nicht. Diese Entscheidung liegt außerhalb des Einflussbereiches von Scheidungsparty Team. Ein Anspruch von Nachfragern auf Einlass in teilnehmende Lokalitäten besteht daher nicht. In diesem Fall ruht der Leistungsanspruch des Nachfragers gegenüber Scheidungsparty Team. Nachfrager können sich der geführten Scheidungsparty nach dem planmäßigen Verlassen der betreffenden Lokalität wieder der Scheidungsparty anschließen.

Rechte und Pflichten von Scheidungsparty Team

Scheidungsparty Team gewährt Nachfragern das grundsätzliche Recht, gegen Entgelt an den geführten Scheidungsparty teilzunehmen. Scheidungsparty Team verpflichtet sich zu einer ordnungsmäßigen Durchführung der Scheidungsparty gemäß den vorstehend aufgeführten Leistungsmerkmalen.

Gleichwohl behält sich Scheidungsparty Team das Recht vor, Nachfragern die Teilnahme an den Scheidungsparty zu verwehren, sofern die Erscheinung oder das Verhalten des Nachfragers dazu Anlass geben. Dazu zählen insbesondere eine zu starke Alkoholisierung des Nachfragers, die Belästigung anderer Tour-Teilnehmer durch den Nachfrager sowie die Störung des ordnungsmäßigen Ablaufs der Scheidungsparty durch den Nachfrager.

Ferner behält sich Scheidungsparty Team das Recht vor, Nachfrager auch während der Scheidungsparty von einer weiteren Teilnahme an der Scheidungsparty auszuschließen, wenn das Verhalten des Nachfragers aus den gerade aufgeführten Gründen Anlass dazu gibt. Ein Anspruch auf Rückvergütung der gezahlten Teilnahmegebühr entfällt in diesem Fall.

Scheidungsparty Team wird beauftragt, bereits vor Ende der Widerrufsfrist des Nachfragers mit der Ausführung der vertraglichen Dienstleistung zu beginnen:

Die Ausführung der vertraglichen Dienstleistung beginnt spätestens mit dem Start der Scheidungsparty, an der der Nachfrager teilnimmt. Mit Beginn der Ausführung des Vertrags verliert der Nachfrager sein Widerrufsrecht.

In allen anderen Fällen wird bereits 14 Tage vor dem Beginn der gebuchten Scheidungsparty teilweise mit der Ausführung der vertraglichen Dienstleistung begonnen. Dazu zählen insbesondere erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen, wie Disposition von Tour-Leiter, Bestellung und Zubereitung von auszuschenkenden Getränken, Reservierungen von Plätzen in den teilnehmenden Lokalitäten. In diesem Fall bleibt das Widerrufsrecht des Nachfragers bestehen. Allerdings hat der Nachfrager bei Widerruf dieses Vertrages innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der gebuchten Tour einen nach Ziffer 7 dieser AGB zu bestimmenden angemessenen Betrag zu zahlen.

Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an den Webseiten, der dort implementieren Termin-Datenbank und den auf der Webseite abrufbaren Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei Scheidungsparty Team.

Datenschutz

Alle vom Nachfrager an Scheidungsparty Team gegebenen Daten werden zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Scheidungsparty Team wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.

Vergütung

Scheidungsparty Team bietet Scheidungspartys an.

Die Gebühr für die Teilnahme an der Scheidungsparty beträgt 25 EUR pro Person. In Summe ist für die Buchung einer Scheidungsparty ein Betrag von mindestens 375€ EUR zu zahlen.

Die Gebühr für die Teilnahme an der Premium-Scheidungsparty beträgt 40 EUR pro Person. In Summe ist für die Buchung einer Premium-Scheidungsparty ein Betrag von mindestens 480 EUR zu zahlen.

Die Gebühr für die Teilnahme an der Super-Premium-Scheidungsparty beträgt 80 EUR pro Person. In Summe ist für die Buchung einer Super-Premium-Scheidungsparty ein Betrag von mindestens 960 EUR zu zahlen.

Die aufgeführten Preise für die Teilnahme an den Scheidungspartys sind Bruttopreise und enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.

Stornierung

Für die Teilnahme an allen Scheidungspartys gelten (sowohl für die gesamte gebuchte Tour als auch für die Teilnahme einzelner Nachfrager) die folgenden Storno-Regelungen:

Absage bis 2 Wochen vor Termin: 100% Erstattung

Absage bis 1 Woche vor Termin: 50% Erstattung

Absage weniger als 1 Woche vor Termin: 0% Erstattung

Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR an.

Statt storniert zu werden, können Touren nach Verfügbarkeit auch umgebucht werden.

Versendung ergänzender Informationen und Angebote

Das Scheidungsparty Team ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote zu übermitteln. Dieser Verwendung kann der Nachfrager jederzeit per Email an support@scheidungsparty.team widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Eine Weitergabe von Daten durch Scheidungsparty Team im Zusammenhang mit solchen Zusatzinformationen und Zusatzangeboten erfolgt nur, wenn der Nachfrager dazu seine Zustimmung erteilt hat.

Haftung

Nachfrager nehmen an den Scheidungspartys auf eigenes Risiko teil. Aufgrund des typischerweise erfolgenden Verzehrs alkoholischer Getränke ist der Teilnehmer selbst für die Menge deren Konsums verantwortlich sowie für seine daraus resultierenden körperlichen Reaktionen und Beeinträchtigungen.

Scheidungsparty Team haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Scheidungsparty Team oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung von Scheidungsparty Team für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Scheidungsparty Team nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nachfrager vertrauen durfte. Soweit Scheidungsparty Team hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Scheidungsparty Team auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Scheidungsparty Team haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von Scheidungsparty Team nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rodrigues, Events c/o COCENTER, Koppoldstr. 1, 86551 Aichach, Deutschland, support@scheidungsparty.team) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Rodrigues, Events c/o COCENTER, Koppoldstr. 1, 86551 Aichach, Deutschland, support@scheidungsparty.team:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Scheidungsparty Team behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf den Websites www.scheidungsparty.team

Widerspricht der Nachfrager nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Nachfragers gegen die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist Scheidungsparty Team unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nachfragers berechtigt, den mit dem Nachfrager bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt.

Entsprechende Inhalte des Nachfragers werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Nachfrager kann hieraus keine Ansprüche gegen PubCrawl geltend machen.

Schlussbestimmung

Bei Streitigkeiten zwischen dem Nachfrager und Scheidungsparty Team findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien Frankfurt am Main, sofern der Nachfrager Kaufmann ist.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 01.09.2022